Nachfolgende Aufgaben warten auf Sie:
- Erstellung und ggfs. Aktualisierung von Betriebsanweisungen (BAWs) für technische Arbeitsmittel auf Basis der bereitgestellten Gefährdungsbeurteilungen (GBUs) und den bereitgestellten Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen.
- Übernahme der Koordination und Durchführung von Unterweisungen. Basis hierfür ist die jeweilig neu erstellte BAW.